Dr. Henning Obst - Fachanwalt
Rechtsanwalt Dr. Henning Obst ist seit 1992/1993 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf als Fachanwalt für Verwaltungsrecht zugelassen.
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf dem Fachgebiet Verwaltungsrecht durch Zusatzausbildung besondere theoretische Kenntnisse erworben und zudem besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat. Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 Fachanwaltsordnung (Stand: 01.03.2010).
Darunter ist zu verstehen, dass die theoretischen und praktischen Kenntnisse des Rechtsanwalts auf dem Fachgebiet Verwaltungsrecht erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die besonderen theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts umfassen alle relevanten Bereiche, eingeschlossen der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezüge im Verwaltungsrecht. Vor der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung hat der Anwalt des Weiteren zum Nachweis seiner außerordentlichen praktischen Kenntnisse bereits mindestens 80 Fälle aus dem Verwaltungsrecht persönlich und weisungsfrei bearbeitet. Darunter waren mindestens 30 gerichtliche Verfahren. Er ist seit mindestens drei Jahren ununterbrochen zugelassen.
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät und vertritt überdurchschnittlich kompetent u.a. in den Bereichen öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht), Polizeirecht, Versammlungsrecht, Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Er publiziert jährlich auf diesem Fachgebiet wissenschaftlich und/oder nimmt an mindestens einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung teil.
Uns ist diese Fortbildung besonders wichtig. Daher finden Sie eine Übersicht über die jüngsten Fortbildungen von Herrn Rechtsanwalt Dr. Henning Obst hier.