Erstberatung
Sie möchten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen?
Dann bieten wir Ihnen an, zunächst eine ca. einstündige Erstberatung in unserer Kanzlei durchzuführen. Ziel des Gespräches ist es, Ihre Situation gemeinsam zu besprechen und rechtlich zu bewerten. Anschließend sollen mögliche Ziele und Wege aufgezeigt werden, die Sie selbst oder aber weiter durch uns vertreten gehen können.
Für die Erstberatung wird eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Die Rechnung, die Sie hierfür erhalten, können Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung einreichen, die diese - sofern die Leistung von Ihrem Versicherungsvertrag umfasst ist - anteilig erstattet.
Bitte vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei telefonisch unter 0211 / 497657-16 einen Termin für eine Erstberatung. Gerne können Sie zu diesem Termin bereits ein ausgefülltes Mandantenstammblatt und eine Vollmacht bzw. eine Strafprozessvollmacht (für Straf- und Disziplinarverfahren) mitbringen.