Aktuell 30.08.10:
Warum nutzen immer mehr Bürger die Instrumente der direkten Demokratie? Zu dieser und anderen Fragen sprach die WDR Lokalzeit Bonn mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs, direkt zur Lokalzeit
Aktuell 12.08.10:
"Bundespolizeiinspektionen sind keine Behörden", Rechtsprechungshinweis von Rechtsanwalt Robert Hotstegs hier
Umweltzone in Düsseldorf
Seit dem 15. Februar 2009 ist in der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Umweltzone eingerichtet. Seit dem dürfen nur noch Fahrzeuge mit Schadstoffplakette (Feinstaubplakette) in das innerstädtische Gebiet einfahren.
Ziel der Einrichtung der Umweltzone ist es, die Belastung der Luft durch Schadstoffe in der Innenstadt dauerhaft zu senken. Daher müssen Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen zukünftig aus den Umweltzonen fern bleiben.
Die Umweltzone in Düsseldorf umfasst das Gebiet innerhalb folgender Straßenzüge: Völklinger Straße, Südring, Auf´m Hennekamp, Kruppstraße, Werdener Straße, Kettwiger Straße, Dorotheenstraße, Lindemannstraße, Brehmstraße, Grashofstraße, Heinrich-Ehrhardt-Straße, Johannstraße, Kennedydamm, Homberger Straße, Cecilienallee, Joseph-Beuys-Ufer und Rheinufertunnel sowie Völklinger Straße. Die genannten Straßen begrenzen, sind aber selbst nicht Bestandteil der Umweltzone. ( offizielle Karte der Umweltzone )
Wer ohne Plakette in das beschilderte Areal einfährt, dem drohen ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Ausnahmen von der Plakettenpflicht sind zum Beispiel für Anwohner oder Gewerbetreibende und Handwerker möglich.