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Bürgerbegehren, ein aktueller Trend? - Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bonn vom 30.08.2010

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Trotz oder gerade wegen der zurückgehenden Wahlbeteiligung nehmen immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Instrumente der direkten Demokratie wahr. Aktuelle Beispiele für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es viele. Woran liegt das und was sind die Ziele solcher Begehren?

 

Im Studio sprach Moderator Ralf Henscheidt mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs.

 

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Bürgerbegehren, ein aktueller Trend? - Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bonn vom 30.08.2010

Streit um Wupperwandel in Leichlingen, Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bergisches Land vom 12.08.2010

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Die Leichlinger Innenstadt soll sich zur Wupper hin öffnen. Dem  Stadtpark mit seinem alten Baumbestand an den Kragen gehen: Hier soll ein großes Einkaufszentrum entstehen, mit Tiefgaragen und allem Drum und Dran. "Häßlich! Überdimensioniert!",wehren sich die Bürger und wollen die grüne Lunge retten. Der Bürgermeister will einen Bürgerentscheid.

 

Im Studiogespräch erörtern Moderation Kerstin von der Linden und Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Mitglied im Landesvorstand Mehr Demokratie NRW, die besonderen Schwierigkeiten, wenn Ratsbürgerentscheid und Bürgerentscheid aufeinander treffen.

 

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Streit um Wupperwandel in Leichlingen, Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bergisches Land vom 12.08.2010

OVG Münster: Wegen rechtswidriger Altershöchstgrenze von 35 Jahren nicht verbeamtete Lehrer haben Recht auf Neubescheidung, beck-online, 05.08.2010

Im Jahr 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Laufbahnverordnung von Nordrhein-Westfalen, nach der die Altersgrenze zur Verbeamtung von Lehrern bei 35 Jahren liegt, für verfassungswidrig erklärt (NVwZ 2009, 840). Daraufhin hatte die alte Landesregierung eine neue Laufbahnverordnung in Kraft gesetzt, die nunmehr 40 Jahre als Höchstaltersgrenze vorsieht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat jetzt in zwei Urteilen vom 27.07.2010 dazu Stellung genommen, welche Rechte sich nach der BVerwG-Entscheidung für Lehrer ergeben, denen eine Verbeamtung verweigert wurde, weil sie die Höchstaltersgrenze von ehemals 35 Jahren überschritten hatten. Die jetzt ergangenen OVG-Entscheidungen seien deutlicher Rückenwind für alle betroffenen Lehrer, fasst Rechtsanwalt Robert Hotstegs von der Kanzlei Obst & Hotstegs die Gerichtsentscheidungen in einer Stellungnahme vom 04.08.2010 zusammen.

 

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OVG Münster: Wegen rechtswidriger Altershöchstgrenze von 35 Jahren nicht verbeamtete Lehrer haben Recht auf Neubescheidung, beck-online, 05.08.2010

General-Anzeiger veröffentlicht WCCB-Bericht - Stellungnahme von Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bonn vom 13.07.2010

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Seit April beschäftigt uns immer wieder der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum WCCB-Desaster. Auf 475 Seiten wird darin das Totalversagen der Stadtverwaltung in Planung und Kontrolle des gescheiterten Millionen-Projekts geschildert. Bis zuletzt hat die Verwaltung und Bonns Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch versucht, die Veröffentlichung zu verhindern. Aus Gründen des Personenschutzes, wie es hieß. Heute (13.07.10) gibt es eine überraschende Wendung. Der Bericht, in dem auch viele städtische Mitarbeiter namentlich vorkommen, ist seit heute im Internet abrufbar. Der General Anzeiger veröffentlicht ihn auf seiner Homepage. Nun kann sich die Bevölkerung ein genaues Bild von den Abläufen machen.

 

Der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs, der sich mit dem Gesamtkomplex WCCB schon länger beschäftigt, hält das Vorgehen des Bonner General-Anzeigers für riskant. Die Zeitungsmacher des Bonner General-Anzeigers hingegen sind gewappnet. Sie lassen sich schon lange entsprechend beraten.

 

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General-Anzeiger veröffentlicht WCCB-Bericht - Stellungnahme von Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bonn vom 13.07.2010

Bürgerentscheid: Stadt Velbert gibt Satzungsänderung auf, mehr-demokratie.de vom 02.07.2010

Nach Kritik der Initiative „Mehr Demokratie" hat die Stadt Velbert heute Pläne zur Änderung der Bürgerentscheid-Satzung der Stadt aufgegeben, die die Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlen erschwert hätten.


Die Frage der Zusammenlegung von Abstimmungen und Wahlen ist in Kommunen immer wieder Gegenstand von Beratungen. Das Innenministerium hat die jeweiligen Kommunen auf Anfrage hin mit einem im wesentlichen gleich lautenden Schreiben beraten. Das Schreiben enthielt Hinweise für die Trennung von Wahlen und „Bürgerbefragungen". Mehr Demokratie hatte aufgrund der Pläne der Stadt Velbert die Rechtslage durch einen Verwaltungsrechtsexperten prüfen lassen. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs kam dabei zu dem Ergebnis, dass eine Trennung von Bürgerentscheiden und Wahlen rechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Im Gegenteil würden die Vorteile einer Zusammenlegung die Gemeindekassen und -verwaltungen deutlich entlasten.


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Bürgerentscheid: Stadt Velbert gibt Satzungsänderung auf, mehr-demokratie.de vom 02.07.2010

WCCB-Sondersitzung tagt nicht-öffentlich - Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bonn vom 01.07.2010

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Selbst Skeptiker geben zu, dass es Sternstunden der Demokratie gab und gibt. Die Debatte des Bundestages 1991 zur Bonn- Berlin- Entscheidung gehört dazu. Das Gegenteil der Sternstunde gibt es in Parlamenten allerdings weit häufiger. Und vielleicht hat der Bonner Stadtrat gestern Abend einen neuen Tiefpunkt definiert. Vier Stunden debattierten die Volksvertreter, ob und wie viel sie vom Desaster rund um das World Conference Center öffentlich beraten sollten. Das taten sie - natürlich nichtöffentlich. Als endlich eine Einigung erzielt wurde, war es für die Debatte zu spät. Der Stadtrat vertagte sich.

 

Im Studio sprach Moderator Ralf Henscheidt mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs.

 

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Zusammenlegung von Abstimmungen spart Geld, Rheinische Post vom 28.06.2010

In der Debatte um die Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden sieht der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs finanzielle Vorteile bei einer Kombination der Abstimmungen. Damit würden die Gemeindekassen und -verwaltungen deutlich entlastet, so der Anwalt.

 

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Zusammenlegung von Abstimmungen spart Geld, Rheinische Post vom 28.06.2010

Richter beenden Streit ums Rathaus in Bad Godesberg, Bonner Generalanzeiger vom 15.06.2010

 

Das Bürgerbegehren "Rettet das Rathaus und die Redoute" ist vor dem Verwaltungsgericht in Köln für erledigt erklärt worden. Die Vertreter des Bürgerbegehrens hatten im vergangenen Jahr gegen die Entscheidung des Stadtrats, der das Begehren in seiner Sitzung am 7. Mai 2009 für unzulässig erklärt hatte, Klage erhoben. Bei der mündlichen Verhandlung wies jetzt die Kammer darauf hin, dass dem Bürgerbegehren inzwischen die rechtliche Grundlage entzogen worden sei. Der Stadtrat hatte am 18. Februar dieses Jahres das von ihm 2008 initiierte Ausschreibungsverfahren zum Verkauf der Liegenschaften an der Kurfürstenallee aufgehoben, da alle Verkaufspläne im Sande verlaufen waren. Das Ziel des Bürgerbegehrens, die Ausschreibung aufzuheben, sei nunmehr erreicht, deswegen bedürfe es auch keiner Entscheidung der Zulässigkeit mehr.

 

Nach alledem erklärten die Vertreter des Bürgerbegehrens den Rechtsstreit für erledigt. Im Ergebnis zeigten sich die Bürgerinitiative und ihr Rechtsanwalt Robert Hotstegs jedoch zufrieden: "Die rund 10 000 Unterschriften der Bonner haben den Verkauf von Rathaus und Redoute bis heute verhindert. Das ist uns mehr wert, als eine rein juristische Entscheidung über die Rechtsfragen der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens", erklärte die Sprecherin Karin Robinet. Heißt: Verloren - und doch gewonnen.

 

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Richter beenden Streit ums Rathaus in Bad Godesberg, Bonner Generalanzeiger vom 15.06.2010

Portrait Rechtsanwalt von Raumer, Anwaltsblatt Karriere 2010, Heft 1

Anwaltsblatt Karriere 2010-01

Das Anwaltsblatt Karriere stellt in einem ausführlichen Portrait die Person und Tätigkeit des Kollegen Stefan von Raumer, Berlin, vor. Der Rechtsanwalt ist schwerpunktmäßig im Bereich des Rückgaberechts (DDR-Rechts), der Europäischen Menschenrechte und des Verwaltungsrechts tätig. In dem Portrait wird auch auf seine frühere Tätigkeit in der Kanzlei Dapprich Dr. Obst Bratke verwiesen. Die Dr. Obst & Hotstegs Rechtsanwaltspartnerschaft ist Nachfolgerin des verwaltungsrechtlichen "Standbeins" der ehemaligen Sozietät.

Portrait Rechtsanwalt von Raumer, Anwaltsblatt Karriere 2010, Heft 1

"Netzel reicht Klage ein", Rheinische Post vom 02.06.2010

Rheinische Post

Der Technische Beigeordnete geht vorm Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gegen die dienstrechtliche Verfügung vor. Der freigestellte Planungsdezernent will schnellstmöglich wieder in seinen Job zurück. Aus Sicht von Dr. Ulf-Roman Netzel und dessen Düsseldorfer Anwalt Dr. Henning Obst ist nach Akteneinsicht bei der Stadtverwaltung eindeutig klar: Die Vorwürfe gegen den Technischen Beigeordneten, die seitens der Stadt mit Blick auf den millionenschweren Betrugsskandal skizziert werden, sind nicht haltbar. Der Planungsdezernent hat beim Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf nun Klage einreichen lassen.

 

Außerdem ist ein Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der dienstrechtlichen Verfügung gegen ihn in der Bearbeitung. Netzel betonte gestern im RP-Gespräch, dass er wieder an seinen Schreibtisch zurückkehren und seine erfolgreiche Arbeit für die Stadt Ratingen fortsetzen will.

 

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"Netzel reicht Klage ein", Rheinische Post vom 02.06.2010

"Damit ihr Hoffnung habt!", mehr-demokratie.de vom 18.05.2010

Mehr Demokratie e.V.

Gut gelaunte, aufgeweckte und engagierte Menschen, eine gelungene Kooperation mit der Stiftung Mitarbeit, viele neue Interessierte für die Arbeit von Mehr Demokratie und Choräle in der Straßenbahn: Das ist die Kurzzusammenfassung des Besuchs beim Ökumenischen Kirchentag in München. Von Donnerstag bis Samstag war Mehr Demokratie e.V. dort gemeinsam mit der Stiftung Mitarbeit in der sogenannten Agora, einer Messehalle, in der sich Initiativen, Vereine, Gewerkschaften und Parteien den weit über hunderttausend Besuchern des Kirchentags präsentierten, zu Gast. Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie NRW ist, kam dort ebenfalls mit Kirchentagsbesuchern ins Gespräch.

 

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"Damit ihr Hoffnung habt!", mehr-demokratie.de vom 18.05.2010

"Erstmals Aussichten auf Erfolg", Kölnische Rundschau vom 17.03.2010

Das Bürgerbegehren zur Erhaltung des Schauspielhauses haben nach Worten von Mitinitiator Frank Deja bis gestern 50.000 Kölner unterstützt. "Wir sehen eine große Chance, den Bürgerentscheid durchzukriegen". Der Rat sei daher "gut beraten", sofort einen "Plan B" zur Sanierung aufzustellen, so Deja.

 

Deja unterstrich, dass das Bürgerbegehren nur dank Unterstützung des Vereins "Mehr Demokratie" so erfolgreich habe auf die Beine gestellt werden können. Der in NRW 800 Mitglieder starke Verein kündigte gestern eine landesweite Unterschriften-Kampagne an für mehr politische Mitspracherechte der Bürger auf kommunaler Landes- und Bundesebene.

Vorstandsmitglied Robert Hotstegs kritisierte, dass in Köln alle bisherigen Bürgerbegehren, etwa gegen die Müllverbrennungsanlage oder den Ausbau des Godorfer Hafens, wegen der vielen Themenausschüsse für unzulässig erklärt worden seien. Das gebe es in keinem anderen Bundesland. Die Gemeindeordnung müsse diesbezüglich geändert werden. Das Bürgerbegehren zur Rettung des Schauspielhauses sei in Köln das erste mit Aussicht auf Erfolg.

 

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"Erstmals Aussichten auf Erfolg", Kölnische Rundschau vom 17.03.2010

"Plan B für Schauspiel verlangt", Kölner Stadtanzeiger vom 12.03.2010

Kölner Stadt-Anzeiger

23.146 Stimmen sind nötig, damit ein Bürgerentscheid über den Abbruch des Schauspielhauses urteilen kann, 50.000 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens bereits gesammelt.


Frank Deja von der Bürgerinitiative „Köln kann auch anders“ geht fest davon aus, dass der Text des Bürgerbegehren juristisch „wasserdicht“ ist, da man den Text bereits im Vorhinein mit dem Rechtsamt und der Beschwerdestelle der Stadt abgestimmt habe. Bei den Vorbereitungen hatten sich die Initiatoren mit dem Verein „Mehr Demokratie“ zusammengetan, der sich im Landtagswahlkampf mit einer Kampagne für die Stärkung direkter Demokratieformen bemerkbar machen will. Robert Hotstegs, Rechtsanwalt des Vereins, erläuterte, dass der Rat nach Abgabe der Unterschriften zwei Schritte unternehmen müsse. Zum einen müsse er die Zulässigkeit des Begehrens feststellen, zum anderen müsse er erklären, ob er dessen Anliegen folge oder nicht. Beides müsse laut Gesetz „unverzüglich“ erfolgen, also auf der nächsten Ratssitzung am 23. März.

 

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"Plan B für Schauspiel verlangt", Kölner Stadtanzeiger vom 12.03.2010

"Bündnis klagt und hofft auf einstweilige Verfügung", NRZ vom 23.02.2010

Neue Rhein/Ruhr Zeitung

In Sachen Rheinpark drängt die Zeit - sowohl für die Verwaltung als auch für das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich. Die Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf reichen Rüdiger Helmich und seine Mitstreiter ein. Sollte es dem Aktionsbündnis gelingen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, wäre das Thema Bäume fällen bis zum 30. September dieses Jahres vom Tisch – erst dann sieht der Gesetzgeber wieder Baumfällungen vor. Und genau diese einstweilige Verfügung wünschen sich Rüdiger Helmich und seine Mitstreiter. „Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht das so schnell hinbekommt”, sagt Helmich.

"Bündnis klagt und hofft auf einstweilige Verfügung", NRZ vom 23.02.2010

"Provider gehen gegen Sofortsperrungen in die nächste Runde", heise online vom 10.01.2003

heise onlineIn der Mehrzahl der von Providern in Nordrhein-Westfalen angestrengten Verfahren gegen die sofortige Sperrung von zwei Nazi-Seiten haben die Verwaltungsgerichte in Arnsberg, Minden, Düsseldorf und Gelsenkirchen zugunsten der Düsseldorfer Bezirksregierung entschieden. Zumindest ein harter Kern der Provider gibt sich allerdings noch nicht geschlagen. Ingesamt sechs Beschwerden liegen schon jetzt dem Oberverwaltungsgericht in Münster vor. Dort wird der für Medienrecht zuständige 8. Senat laut Auskunft des zuständigen Pressedezernenten Bernd Kampmann "in den kommenden Monaten" über die Sofortsperren entscheiden.
"Provider gehen gegen Sofortsperrungen in die nächste Runde", heise online vom 10.01.2003

Bestwig: Widerspruch gegen den Ratsbeschluss, Westfälische Rundschau vom 02.12.2005

Westfälische RundschauDas Bürgerbegehren gegen eine Fusion der Wasserversorgung in Bestwig, Olsberg und Meschede, das vom Rat der Gemeinde Bestwig für unzulässig erklärt wurde, will sich mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen. Die Sprecher des Bürgerbegehrens teilten gestern mit, dass Widerspruch eingelegt worden sei, der schon bei der Gemeinde vorliege. Sollte die Gemeinde darauf nicht reagieren, sind die Vertreter des Begehrens auch bereit - so erklärt das beauftragte Düsseldorfer Rechtsanwaltsbüro, "ihr Anliegen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht weiter zu verfolgen, um dem Bürgerwillen so zur Durchsetzung zu verhelfen."
Bestwig: Widerspruch gegen den Ratsbeschluss, Westfälische Rundschau vom 02.12.2005

Bücherbus fährt wieder, Pressemitteilung Kreis Soest vom 20.01.2006

Der Kreis Soest wird den Bücherbus zunächst bis zum Jahr 2008 weiter betreiben. Diesen Beschluss hat der Kreistag während einer Sondersitzung am Donnerstag, 19. Januar, einstimmig gefasst. Vorausgegangen waren umfangreiche interfraktionelle Verhandlungen. Der vom Kreistag abgesegnete Kompromiss sieht vor, eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung, der Politik und der IG Bücherbus zu bilden. Das Team soll ein Konzept für die Fahrbücherei erarbeiten, das beispielsweise den Tourenplan, die Bildung eines Förder- oder Trägervereins, die Einnahme von Gebühren und ein mögliches Sponsoring regelt.
Bücherbus fährt wieder, Pressemitteilung Kreis Soest vom 20.01.2006

Anwalt: "Rechtsmittel chancenreich", Westfälische Rundschau vom 31.01.2006

Westfälische RundschauDie Auseinandersetzung um das Bürgerbegehren gegen die Wasser-Fusion geht in eine neue Runde: Noch in dieser Woche wollen die Initiatoren ihrem Widerspruch gegen die Ablehnung durch den Bestwiger Rat die Begründung folgen lassen. Anwalt Dr. Henning Obst aus Düsseldorf sieht gute Chancen, dass es doch noch zum Bürgerentscheid kommt: "Rechtsmittel gegen den Ratsbeschluss halte ich für chancenreich, weil viele der dort genannten Argumente einer rechtlichen Prüfung nicht stand halten."
Anwalt: "Rechtsmittel chancenreich", Westfälische Rundschau vom 31.01.2006

"Bürgerentscheid: Gang vor Gericht?", Westfälische Rundschau vom 09.03.2006

Westfälische RundschauDas Ringen um einen Bürger-Entscheid über die Wasser-Fusion könnte in eine neue Runde gehen. Nach dem erneuten Nein des Rates mit CDU-Mehrheit wollen die Initiatoren nun einen Gang vor Gericht prüfen. Das sagte Helmut Bolz, einer der drei Vertreter des Bürgerbegehrens, im Gespräch mit der WR. Die CDU-Mehrheit im Rat hatte zuvor den widerspruch der Initiatoren gegen den Entscheid, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen, zurückgewiesen. Sowohl Bolz wie auch die Ratsmitglieder nutzten die Debatte zu einer scharfen Auseinandersetzung um den politischen Umgang mit dem Bürgerbegehren.
"Bürgerentscheid: Gang vor Gericht?", Westfälische Rundschau vom 09.03.2006

"Mehr Demokratie stellt neue Kampagne vor", Köln Nachrichten vom 11.03.2010

Pressekonferenz Mehr Demokratie in NRW 2010

Das Zeugnis könnte kaum schlechter ausfallen. Die Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene, die in den zurückliegenden Jahren sukzessive in die Gemeindeordnung NRW aufgenommen wurden, leiden unter hohen formalrechtlichen Hürden. Nur wenige schaffen überhaupt den Sprung zu einem Bürgerentscheid und damit zum eigentlichen Kern der Mitbestimmung. Die Initiative Mehr Demokratie e.V. hat am heutigen Donnerstag genau aus diesem Grund eine neue Kampagne gestartet, um diesem Mangel abzuhelfen. Die Hemmschwellen und Fallstricke der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung, die über Zulässigkeit und Bedingungen von Elementen direkter Demokratie entscheiden, sind in dem Gesetzestext gut versteckt. „Man liest es nicht sofort“, erklärte Hotstegs. Vor allem Ausschluss so wichtiger Themenkomplexe wie Planungsvorhaben oder Bebauungspläne schränken die Erfolgsaussichten nordrhein-westfälischer Bürgerbegehren zusätzlich ein. „Das ist nicht praktikabel. Im Freistaat Bayern ist eine Abstimmung über solche Themen zulässig, trotzdem ist das Land nicht untergegangen“, so Hotstges weiter.

 

Auch bei Volksentscheiden auf Landesebene herrscht in Nordrhein-Westfalen Nachholbedarf, um es vornehm auszudrücken. Im vergangenen Jahr gab es erneut eine „Null“ in der entsprechenden Statistik, wie die Verantwortlichen von Mehr Demokratie ausführten. Dabei gibt es auch hier positive Gegenbeispiele. „Man gibt alle fünf Jahre seine Stimme ab und bekommt sie nicht zurück“, so das wenig erfreuliche Fazit von Rechtsanwalt Hotstegs. Mit einem Online-Forumlar und Unterschriftensammlungen in verschiedenen Städten will der Verein in den kommenden Wochen bis zur Landtagswahl einen erneuten Anlauf nehmen. Parallel dazu werden auch die Landtagskandidatinnen und –kandidaten der großen Parteien mit einem Fragenkatalog konfrontiert. Ein sechs Meter hohe „aufblasbare Landesverfassung“ sowie Info-Stände mit Aktivisten des Vereins sollen auf die Kampagne aufmerksam machen.

 

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"Mehr Demokratie stellt neue Kampagne vor", Köln Nachrichten vom 11.03.2010

Klatsche für Erwin: Bürgerbegehren zulässig, NRZ vom 07.12.2007

Neue Rhein/Ruhr ZeitungOB Joachim Erwin und FDP-Fraktionschefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sind mit ihrem Versuch gescheitert, das Bürgerbegehren „Rettet den Golzheimer Friedhof” auszuhebeln. Einen Dringlichkeitsbeschluss zum Verkauf des Grundstücks an die Victoria, den die beiden unterschrieben hatten, zerpflückte gestern das Oberverwaltungsgericht Münster. Wie erwartet war das Rechtsamt der Stadt nach Ansicht der Richter nicht in der Lage, die Eile glaubhaft zu begründen. Sie warfen der Stadt  in der der vorliegenden Urteilsbegründung vielmehr vor, nichts anderes im Sinn gehabt zu haben, als einem Gesetz zuvorzukommen, das die Rechte von Bürgerbegehren stärkt und zwei Tage später in Kraft trat.
Klatsche für Erwin: Bürgerbegehren zulässig, NRZ vom 07.12.2007

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