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Kanzlei

Unsere Kanzlei ist überwiegend in Streitigkeiten mit Behörden tätig. Unser wichtigstes Spezialgebiet ist dabei das Beamtenrecht. Dies betrifft insbesondere die Konfliktfelder Beurteilung und Beförderung, Umsetzung und Versetzung, Zurruhesetzung sowie Dienstaufsichtsbeschwerden. Im Bereich des Disziplinarrechts haben wir in vielen hundert Verfahren besonders umfangreiches Spezialwissen angesammelt. Hieraus ergibt sich auch ein weiterer Schwerpunkt: die Vertretung in Strafverfahren, die sich gegen Beamte richten. Regelmäßig ist es bei derartigen Strafverfahren gegen Beamte nämlich wichtig, auch die disziplinarischen Konsequenzen von vornherein mit in die Wahl der Strategie einzubeziehen.

Seit einigen Jahren hat sich auch die Betreuung und Beratung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu unserem dritten Spezialgebiet entwickelt. Hierunter fällt sowohl die vorbereitende Beratung als auch die Vertretung im Klageverfahren, z.B. um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens.

Bei unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir ohne örtliche Begrenzung vor allen Behörden und Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik zugelassen. Ebenso vertreten wir Mandanten in Prozessen vor den Oberverwaltungsgerichten, sowie dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mandanten aus ganz Nordrhein-Westfalen, bei Bedarf aber auch darüber hinaus, werden durch unsere Kanzlei vertreten.



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